Urteil vom Landgericht Bonn - 8 S 139/16

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn (111 C 4/16) wird zurück gewiesen.

Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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