Anerkenntnisurteil vom Landgericht Bonn - 2 O 254/21

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.717,40 EUR nebst Zinsen in Höhe von Basiszinssatz zuzüglich 3 Prozentpunkten hierauf seit dem 1. Juli 2021 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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