Anerkenntnisurteil vom Landgericht Bonn - 1 O 247/21

Tenor

für Recht erkannt:

1.       Die Nebenintervention wird zurückgewiesen.

2.       Die Kosten des Zwischenstreits trägt die Nebenintervenientin.

3.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages


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