Beschluss vom Landgericht Detmold - 3 T 330/06

Tenor

Der Pfändungs- und Oberweisungsbeschluss des Amtsgerichts M3 vom 6.1.2006 (Az. 14 aM #####/####) wird aufgehoben.

Der Gläubiger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem

Streitwert von bis zu 230.000,-EUR zu tragen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen