Beschluss vom Landgericht Detmold - 4 Qs 1/12

Tenor

Die Beschwerde wird verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen

Auslagen der Beschwerdegegnerin werden der Staatskasse auferlegt.


1 2 3 4 5 6

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen