Urteil vom Landgericht Detmold - 10 S 229/11

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 21.11.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Detmold abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 637,21 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.09.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits I. und II. Instanz tragen der Kläger zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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