Urteil vom Landgericht Detmold - 22 Ns-35 Js 3402/15-88/16

Tenor

Die Berufung wird mit der Maßgabe verworfen, dass der Angeklagte wegen Beleidigung zu einer

Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 70,00 Euro

verurteilt wird.

Dem Angeklagten wird gestattet, die Geldstrafe in monatlichen Raten von je 150,00 Euro zu zahlen, beginnend mit dem auf die Rechtskraft des Urteils folgenden Monat. Die Raten sind jeweils bis zum 15. des Monats fällig und zahlbar. Die Vergünstigung entfällt, wenn ein Teilbetrag nicht rechtzeitig gezahlt wird.

Der Angeklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.


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