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StGB § 241 Bedrohung

Strafgesetzbuch

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung einer gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

(4) Wird die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen, ist in den Fällen des Absatzes 1 auf Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder auf Geldstrafe und in den Fällen der Absätze 2 und 3 auf Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder auf Geldstrafe zu erkennen.

(5) Die für die angedrohte Tat geltenden Vorschriften über den Strafantrag sind entsprechend anzuwenden.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ws 502/25
13. Januar 2026
3 Ws 502/25 13. Januar 2026
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 3 StR 548/25
16. Dezember 2025
3 StR 548/25 16. Dezember 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 3 StR 472/25
9. Dezember 2025
3 StR 472/25 9. Dezember 2025
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (1. Senat) - 1 LB 414/24 OVG
26. November 2025
1 LB 414/24 OVG 26. November 2025
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (1. Senat) - 1 LB 411/24 OVG
26. November 2025
1 LB 411/24 OVG 26. November 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 6 StR 420/25
12. November 2025
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Urteil vom Amtsgericht Solingen - 27 Ds 124/25
5. November 2025
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Beschluss vom Bundesgerichtshof - 3 StR 156/25
30. September 2025
3 StR 156/25 30. September 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 OAus 185/25
30. September 2025
2 OAus 185/25 30. September 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Gießen (9. Kammer) - 9 K 1272/24.GI
16. September 2025
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