Urteil vom Landgericht Dortmund - 23 S 5/07

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 10.11.2006 (125 C 6909/06) wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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