Urteil vom Landgericht Dortmund - 19 O 39/08

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die gegen sie gerichtete Vollstreckung abwen-den, wenn sie zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages leistet.


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