Beschluss vom Landgericht Dortmund - 9 T 546/09

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Gläubigerin.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 600 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Dem Schuldner wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt U aus D bewilligt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.