Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 O 261/13

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der durch die Nebenintervention entstandenen Kosten trägt nach einem Streitwert von 9.166,95 € die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch den Nebenintervenienten sowie durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Nebenintervenient oder der Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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