Urteil vom Landgericht Dortmund - 1 S 386/15

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Bottrop vom 25.09.2015 - Az.: 20 C 23/15 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der in der Eigentümerversammlung vom 15.04.2015 gefasste Beschluss zu TOP 1) (Wahl eines Verwalters und Abschluss eines Verwaltervertrages) über die Bestellung der L UG (haftungsbeschränkt) wird für unwirksam erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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