Urteil vom Landgericht Dortmund - 17 S 116/17

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 01.06.2017 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.   Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 45.013,49 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.05.2016 zu zahlen. Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

2.   Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von den vorgerichtlichen Kosten gemäß der Rechnung der Rechtsanwälte I2 und T vom 19.08.2016 i.H.v. 1.822,96 € freizustellen.

3.   Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz und des Berufungsverfahrens.

4.   Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

5.   Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 45.402,44 Euro festgesetzt.

6.   Die Revision wird zugelassen.


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