Schlussurteil vom Landgericht Duisburg - 1 O 30/02

Tenor

Die weitergehende Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 98% und die Beklagte zu 2%.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Es wird nachgelassen, eine Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 120 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.Den Parteien wird nachgelassen, eine Sicherheitsleistung auch durch eine selbstschuldnerische, unbefristet Bürgschaft einer europäischen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.


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