Beschluss vom Landgericht Duisburg - 7 T 50/04

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 09. Februar 2004 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 02. Februar 2004 wird zurückgewiesen.

Dem Antragsteller werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt.


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