Beschluss vom Landgericht Duisburg - 11 T 278/03

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 15.10.2003 (35 II 17/03.WEG) unter Zurückweisung der Beschwerde im übrigen und unter Berücksichtigung der teilweisen Erledigung in der Hauptsache wie folgt neu gefaßt:

Der Antragsgegner hat an die Antragstellerin 894,38 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 03.01.2002 zu zahlen.

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.

Im Übrigen wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache in Höhe von 674,54 EUR erledigt ist.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin zu 1/3 und der Antragsgegner zu 2/3. Außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.

Der Streitwert für das gesamte Verfahren wird auf 2.071,37 EUR festgesetzt.


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