Urteil vom Landgericht Duisburg - 2 O 251/10

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, der Auszahlung eines Betrages von 93.169,15 € zugunsten des Klägers in dem Teilungsversteigerungsverfahren Amtsgericht Duisburg - 96 K 87/07 - zuzustimmen, Zug um Zug gegen Zustimmung zur Löschung der in Abt. II Nr. 6 des Grundbuch von D zugunsten des Klägers eingetragenen Rückauflassungsvormerkung und der in Abt. III Nr. 18 zugunsten der E Wbank eingetragenen Grundschuld.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


T a t b e s t a n d:

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