Urteil vom Landgericht Duisburg - 2 O 461/10

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.200,- EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.05.2011 sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 861,60 EUR zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig voll-streckbar.


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