Urteil vom Landgericht Duisburg - 6 O 106/13

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: 574,23 €

Auf die Darstellung des Tatbestandes wird gem. § 313a Abs. 1 S. 1 ZPO verzichtet.


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