Beschluss vom Landgericht Duisburg - 12 T 94 / 14

Tenor

Die Beschwerden der weiter Beteiligten zu 2. ( vom 3. April 2014 ) und der weiter Beteiligten zu 3. ( vom 11. April 2014 ) gegen die Verfügung des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr vom 25. März 2014 werden als unzulässig verworfen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben und außergerichtliche Kosten nicht erstattet.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen