Beschluss vom Landgericht Duisburg - 12 T 117/22

Tenor

Die Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 12.05.2022 – 108 XVII 26/22 P – wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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