Teilurteil vom Landgericht Düsseldorf - 17 O 86/87

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.000,-- DM nebst 4% Zinsen seit dem 03.11.1987 zu zahlen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung des Klägers in Höhe von 8.000,-- DM vorläufig vollstreckbar.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.


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