Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 2 O 336/91

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 800,- DM abwenden, falls die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheiten dürfen auch durch Bank- oder Sparkassenbürgschaft erbracht werden.


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