Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 21 S 575/93

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 10. November

1994 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf -22 C 12191/93 -unter weiterer Berücksichtigung der teilweisen Klagerücknahme teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.880,46 DM nebst jeweils 4% Zinsen aus einem Betrag von 1.460,22 DM seit dem 21. April 1993 sowie aus jeweils

105,06 DM seit dem 5. April, 5. Mai, 5. Juni und 5. Juli 1'993 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung des Beklagten und die Anschlußberufung der Klägerin gegen das am 10. November 1994 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf -22 C 12191/93 werden zurückgewiesen.

Auf die Klageerweiterung der Klägerin in zweiter Instanz wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin weitere 630,36 DM nebst 4% Zinsen aus einem Betrag von jeweils 105,06 DM seit dem 5. August, 5. 'September, 5. Oktober, 5. November, 5. Dezember 1993 sowie seit dem 5. Januar 1994 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen

die Klägerin zu 21% und der Beklagte zu 79%.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 5% und der Beklagte zu 95%.


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