Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 1 O 125/98 (30/75 C 3156/98)

Tenor

Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 12. März 1998 in Verbindung mit dem Beschluss vom 17. März 1998 wird aufrechterhalten.

Der Verfügungsbeklagte hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen