Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 2b 0 4/98

Tenor

Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger DM 2.228,56 nebst 4 % Zinsen seit dem 27.07.1996 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 90 % der Kläger und zu 10 % das beklagte Land.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von DM 3.000,-- abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Der Kläger kann die Vollstreckung wegen der Kosten durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von DM 2.000,-- abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.