Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 3 O 442/98

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 18. Dezember 2000 durch den Richter am Landgericht x als Einzelrichter

für R e c h t erkannt:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 60.700,00 DM riebst 4 % Zinsen seit dem 30. Dezember 1998 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreites tragen der Kläger 40/100 und der Beklagte 60/100.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch die Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- und/oder Steuerbürgin zugelassenen Bank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.


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