Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 12 O 17/99

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat die 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 06.03.2002 durch die Richter x

für Recht erkannt:

I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 61.355,03 EUR zu zahlen.

II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III. Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen