Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 1 O 290/07

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.447,33 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.02.2007 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 339,70 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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