Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 25 T 22/08

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird teilweise abgeändert.

Zusätzlich zur bereits bewilligten Vergütung in Höhe von 330,00 € steht dem Betreuer gegen die Betroffene eine Vergütung für berufsbezogene Dienste in Höhe von 190,40 € zu, deren Entnahme aus dem Vermögen der Betroffenen genehmigt wird.


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