Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 15 O 314/06

Tenor

Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22.06.2006, Az.: I-5 U 23/06, in das nicht zum Nachlass des am 09.04.2003 verstorbenen Herrn XXX gehörende Vermögen der Klägerin wird für unzulässig erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 6.653,14 € vorläufig vollstreckbar.


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