Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 16 O 318/06

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

3.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

4.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Sicherheit in Form einer schriftlichen, unwiderruflichen, unbedingten und unbefristeten Bürgschaft eines zum Geschäftsbetrieb im Inland berechtigten Kreditinstituts zu erbringen.


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