Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 11 O 166/09

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1) zu 94% und die Klägerin zu 2) zu 6%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, gegen die Klägerin zu 1) jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Der Klägerin zu 2) wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 9 U 183/16
18. Juli 2017
9 U 183/16 18. Juli 2017

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