Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 40 O 107/10

Tenor

1.) Die Beklagte zu 1.) wird verurteilt, dem Kläger als Gläubiger Namen und Anschriften der Mitgesellschafter/Treugeber der A, mitzuteilen, Zug um Zug gegen Erstattung der hierfür erforderlichen Aufwendungen.

2.) Die Beklagte zu 2.) wird verurteilt, dem Kläger als Gläubiger Namen und Anschriften der Mitgesellschafter/Treugeber der B, mitzuteilen, Zug um Zug gegen Erstattung der hierfür erforderlichen Aufwendungen.

3.) Die Beklagte zu 3.) wird verurteilt, dem Kläger als Gläubiger Namen und Anschriften der Mitgesellschafter/Treugeber der C, mitzuteilen, Zug um Zug gegen Erstattung der hierfür erforderlichen Aufwendungen.

4.) Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

5.) Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,-- € vorläufig vollstreckbar.


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