Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 31 O 47/09 U.

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 32.030,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 5.11.2008 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

2.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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