Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 11 O 259/12

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

 

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

 

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 

Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer großen Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.


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