Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 12 O 624/11

Tenor

I.

1.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Klägerinnen jeden Schaden zu ersetzen, der diesen dadurch entstanden ist oder noch entstehen wird, dass sie die nachfolgend abgebildete Ausführungsformeiner Tasche im geschäftlichen Verkehr in Deutschland angeboten und/oder vertrieben hat:

Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerinnen 5.375,20 EUR zu zahlen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

III.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 45.000,-- EUR vorläufig vollstreckbar.


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