Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 5 O 431/11

Tenor

  Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 27.044,16 EUR nebst Zinsen                             i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.5.2000 zu                             zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

              Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 83 %, die Beklagte 17 %.

              Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils zu                             vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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