Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 11 O 456/14

Tenor

Die einstweilige Verfügung des Landgerichts vom 23.12.2014 wird aufgehoben. Der Antrag auf ihren Erlass wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages.


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