Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 12 O 263/12

Tenor

Der Beklagten wird untersagt, das Produkt E als ergänzende bilanzierte Diät „zur diätetischen Behandlung von Lebensmittelunverträglichkeit durch Histaminintoleranz“ in den Verkehr zu bringen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 70.000,00 EUR.


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