Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 39 O 136/06

Tenor

Die angemessene Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der A auf die Hauptaktionärin wird auf 24,55 € je Stückaktie festgesetzt.

Die Anträge gegen die Antragsgegnerin zu 1) werden zurückgewiesen.

Die Anträge der Antragsteller zu

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werden als unzulässig zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin zu 2) trägt die Gerichtskosten, die Kosten des gemeinsamen Vertreters sowie die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller zu

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die ihre Kosten selbst zu tragen haben.

Die Antragsgegnerinnen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.


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