Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 2a O 33/17

Tenor

  • I.                                Auf die Widerklage hin wird die Unionsmarke mit der Registernummer #####/#### hinsichtlich der Waren „Käse; veganer Käse; Käse auf der Basis von pflanzlichen Fetten“ der Nizza-Klasse 29 für nichtig erklärt.

  • II.                              Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

  • III.                           Die Klage wird abgewiesen.

  • IV.                           Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

  • V.                             Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.


1 2 3 4 5 6 7 8 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen