Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 19 T 50/18

Tenor

Der Antrag der Beteiligten zu 1. vom 20.04.2018, den Notar anzuweisen, die am 12. März 2018 beim Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg aufgenommene Liste der Gesellschafter der travel-IT C mbH mit dem Sitz in Mühlheim an der Ruhr, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 23656, die von Frau X, als amtlich bestellte Vertreterin von Notar Dr. I am 8. März 2018 unterschrieben und zum Handelsregister eingereicht wurde, dahingehend zu korrigieren, dass als Gesellschafter der 30.706 Geschäftsanteile an der travel-IT im Nennbetrag von je EUR 1,00 mit den laufenden Nummern 1-30.706 anstelle der Travelport International Limited die Antragstellerin in die Liste der Gesellschafter aufgenommen wird und die korrigierte Liste der Gesellschafter unverzüglich nach Korrektur zum Handelsregister einzureichen, wird ebenso als unzulässig zurückgewiesen, wie der Antrag, über den Antrag im Wege der einstweiligen Anordnung im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes zu entscheiden.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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