Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 25 S 25/23

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 01.02.2023 – 95b C 43/22 – abgeändert und der Beschluss der Eigentümerversammlung der Beklagten vom 09.06.2022 zu TOP 9 (Erneuerung der Fenster) für ungültig erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.


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