Urteil vom Landgericht Essen - 8 O 351/89

Tenor

hat die 8. Zivilkammer des Landgerichts Essen durch

den Vorsitzenden Richter am Landgericht T.,

den Richter am Landgericht T. und

die Richterin am Landgericht T.

auf die mündliche Verhandlung vom 16. November 1989

für R e c h t erkannt:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.970,-- DM (i.W.: eintausend-neunhundertsiebzig Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 16. Okto-ber 1989 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe

von 2.700,-- DM vorläufig vollstreckbar.


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