Beschluss vom Landgericht Essen - 11 T 263/01

Tenor

hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht M.

den Richter am Landgericht T.

und die Richterin am Amtsgericht Dr. M.

auf die sofortige Beschwerde des Gläubigers vom 06.08.2001 gegen

den Beschluss des Amtsgerichts Gelsenkirchen vom 25.07.01 (34 M 2123/01)

am 29. August 2001 beschlossen:

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdever-fahrens trägt der Gläubiger nach einem hiermit festgesetzten Wert von 800,-- DM.


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