Urteil vom Landgericht Essen - 6 O 95/08

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, die von der Klägerin auf den Darlehensvertrag mit der Darlehensnummer ....... geleisteten Teilzahlungen ab dem 1.1.2002 mit einem Zinssatz von 4 % neu zu berechnen und an die Klägerin die über diesen Zinssatz hinaus bezahlten Zinsen ab dem 1.1.2002 zu erstatten.

Es wird festgestellt, dass die Klägerin aus dem Darlehensverhältnis mit der Darlehensnummer ....... anstelle der vertraglich vereinbarten Zinsen lediglich Zinsen in Höhe von 4 % schulden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 95 % und die Beklagte zu 5 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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