Urteil vom Landgericht Essen - 41 O 108/08

Tenor

hat die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen im schriftlichen Ver-fahren am 12.08.2009 durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht Q

und die Handelsrichter C und T für Recht er¬kannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen ihre außergerichtlichen Kosten. Von den übrigen Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 1) 98%, der Kläger zu 2) 2% .

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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