Urteil vom Landgericht Essen - 10 S 501/09

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 05.11.2009 verkündete

Urteil des Amtsgerichts Essen (Az.: 23 C 484/08) abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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